Freitag, 24. Juli 2009

Drei fehlende Brötchen kosten den Job

Wer stiehlt, fliegt raus. Diese Regel ist im Arbeitsrecht so gut wie unumstößlich. Doch selbst unbewiesene Diebstähle können Arbeitnehmer um ihre Stelle bringen.


colourbox Wer von fremden Brötchen nascht, riskiert seinen Job
Der mit Spannung erwartete Arbeitsgerichtsprozess um drei angeblich gestohlene Brötchen ging am Freitag mit einem Vergleich zu Ende. Geklagt hatte eine 59-jährige Küchenhilfe. Ihr Chef hatte ihr vorgeworfen, während der Arbeit drei Brötchen gestohlen zu haben, und sie deshalb vor die Tür gesetzt. Die Backwaren waren am 24. Februar im Spind der Mitarbeiterin eines Krankenhauses in Künzelsau gefunden worden.

Die Arbeitnehmerin, die seit mehr als 20 Jahren in der Klinikküche gearbeitet hatte, war sich indessen keiner Schuld bewusst. Sie behauptete, die Brötchen habe ihr ein Bäckereilieferant geschenkt. Dies bestritt der Mann jedoch als Zeuge vor dem Arbeitsgericht Heilbronn, es stand Aussage gegen Aussage.