Sonntag, 26. Juli 2009

Spickmich muss vor das Bundesverfassungsgericht

Lehrerin klagt erneut gegen Lehrerbewertungsportal
Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen will das Internetangebot Spickmich vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen. Die Klägerin wirft den Bertreibern vor, unrechtmäßig die Daten von Lehrern zu nutzen. Mehrere Gerichte haben ihre Klagen auf Löschung ihrer Daten bereits abgewiesen.

Der Rechtsstreit um das Lehrerbewertungsportal Spickmich geht in eine weitere Runde: Die bereits mehrfach vor Gericht unterlegene Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers ruft nun das Bundesverfassungsgericht an, berichtet das Magazin Focus in einer Vorabmeldung. Die Lehrerin wirft dem Portal vor, persönliche Daten von Lehrer ohne deren Erlaubnis zu nutzen. "Die Klage stützt sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung", sagte Peter Scholten, der Anwalt der Lehrerin, dem Focus. Recht auf freie Meinungsäußerung Die Lehrerin, die von ihren Schülern bei dem Lehrerbewertungsportal die Note 4,3 bekommen hatte, hat bereits mehrfach versucht, vor Gericht durchzusetzen, dass ihre persönlichen Daten sowie die Benotungen durch ihre Schüler aus dem Dienst gelöscht werden. Bisher allerdings vergeblich: Seit November 2007 ist sie in mehreren Prozessen unterlegen, zuletzt im Juni 2009 vor dem Bundesgerichtshof. Einhelliger Tenor der Urteile war, dass die Benotung der Lehrer durch die Schüler durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei